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Vom Feature zur Haftung: Warum der EU-Cyber Resilience Act Ihr Roadmap-Meeting morgen sprengt

Vom Feature zur Haftung: Warum der EU-Cyber Resilience Act Ihr Roadmap-Meeting morgen sprengt

Bis gestern haben Sie Features priorisiert, als ginge es um die Frage „Was bringt den nächsten großen Kunden, was begeistert die Presse, was macht den Vertrieb glücklich?“. Ab morgen steht eine andere Frage im Raum: „Welche dieser Funktionen können wir überhaupt noch verantworten, ohne gegen den Cyber Resilience Act (CRA) zu verstoßen – und wer haftet, wenn wir es trotzdem tun?“ Das mag dramatisch klingen, ist aber nüchtern betrachtet die neue Realität für alle, die Produkte mit digitalen Komponenten bauen, betreiben oder vertreiben. Der CRA dreht die Blickrichtung von außen nach innen: Weg von der Feature-Show, hin zur belastbaren Fähigkeit, ein Produkt über seinen gesamten Lebenszyklus sicher zu halten. Und genau deshalb sprengt er klassische Roadmap-Rituale – nicht aus Bosheit, sondern aus Notwendigkeit.

Was sich verändert, ist nicht nur eine Liste von Pflichten, sondern die Logik, nach der Sie Entscheidungen treffen. Der CRA macht Sicherheit zu einer Marktzulassungsbedingung und verknüpft sie mit nachweisbarer Sorgfalt. Wo bislang „Security“ ein Arbeitspaket im Projektplan war, wird sie zur architektonischen Grundannahme und zur Managementaufgabe, an der sich Budgets, Zeitpläne, Vertragswerke und sogar Marketingclaims ausrichten müssen. Wer Roadmaps weiterhin wie Wunschzettel behandelt, produziert in Zukunft nicht Innovationen, sondern Haftungsrisiken.


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CRA in 10 Minuten: So retten Sie Ihre Produkte vor Bußgeldern, Rückrufen und Shitstorms

CRA in 10 Minuten: So retten Sie Ihre Produkte vor Bußgeldern, Rückrufen und Shitstorms

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist kein weiteres Papiermonster, das man in einer stillen Stunde „irgendwann“ abarbeitet. Er ist die neue Realität für jedes vernetzte Produkt, jede Software, jeden Smart-Dienst: Ohne systematische Cybersicherheit kein Marktzugang. Punkt. Die gute Nachricht: Wer die richtigen Stellhebel kennt, kann in erstaunlich kurzer Zeit aus lose verteilten Sicherheitsinitiativen ein belastbares System formen – belastbar genug, um Prüfern standzuhalten, Kunden zu beruhigen und Krisen kommunikativ zu überleben.

Dieser Text ist Ihr 10-Minuten-Plan. Kein juristisches Gutachten, sondern eine handfeste, operativ gedachte Anleitung. Zehn Minuten Lektüre, zehn zentrale Schritte – und Sie wissen, wo Sie stehen, was fehlt und wie Sie jetzt zügig (und glaubwürdig) auf CRA-Kurs kommen.


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CRA in 7 Minuten: Der Survival-Guide für Produktteams – ohne Juristendeutsch, mit konkreten To-dos

CRA in 7 Minuten: Der Survival-Guide für Produktteams – ohne Juristendeutsch, mit konkreten To-dos

Der Cyber Resilience Act (CRA) ist die EU-Regel, die aus „nice to have Security“ eine Marktzulassungsbedingung macht. Er betrifft praktisch alle Produkte mit digitalen Elementen – vom smarten Thermostat über Industriesteuerungen bis zur Desktop-App. Und er ändert, wie Sie planen, bauen, ausliefern und pflegen. Hier ist der verständliche, praxisnahe Überblick: Was verlangt der CRA? Wen trifft er? Was müssen Sie jetzt umstellen, damit Features morgen nicht zu Haftung werden?

1) Der CRA in einem Satz

Der CRA verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, cybersichere Produkte zu entwickeln, Sicherheitsrisiken über den gesamten Lebenszyklus zu managen, Schwachstellen zügig zu beheben, Updates bereitzustellen und das alles nachweisbar zu dokumentieren – sonst drohen Bußgelder, Vertriebsstopps und Rückrufe.


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Cyber Resilience Act: Was jetzt auf Hersteller zukommt – 7 harte Pflichten, 3 Chancen, 1 Deadline

Cyber Resilience Act: Was jetzt auf Hersteller zukommt – 7 harte Pflichten, 3 Chancen, 1 Deadline

Es gibt Regulierungstexte, die man einmal liest, abnickt und dann in den Schrank stellt. Und es gibt Gesetze wie den Cyber Resilience Act (CRA): Er verändert, wie Produkte mit digitalen Funktionen in Europa entwickelt, gebaut, ausgeliefert, gepflegt und aus dem Verkehr gezogen werden. Der CRA ist kein weiteres „nice to have“ in Sachen IT-Security, sondern die neue Grundlinie, an der sich künftig jedes „Produkt mit digitalen Elementen“ messen lassen muss – vom smarten Heizkörperthermostat über Routers, Türschlösser, Kameras, Medizingeräte-Software bis hin zu industriellen Steuerungen, Entwicklungswerkzeugen, Passwortmanagern oder Betriebssystemen.

Der CRA ist seit Ende 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft; die Pflichten greifen gestaffelt: Die Melde- und Vulnerability-Management-Pflichten gelten 21 Monate nach Inkrafttreten, die übrigen Pflichten nach 36 Monaten – also spätestens Ende 2027 muss das Regelwerk in der Breite erfüllt sein. Wer ab dann Produkte in der EU „in Verkehr bringt“ (Hersteller), importiert (Importeure) oder weiterverkauft (Händler), bewegt sich nur noch innerhalb dieses neuen Spielraums. Das gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, die ihre Soft- oder Hardware hier vermarkten: Sie benötigen einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten und unterliegen denselben Regeln.


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