Es gibt Regulierungstexte, die man einmal liest, abnickt und dann in den Schrank stellt. Und es gibt Gesetze wie den Cyber Resilience Act (CRA): Er verändert, wie Produkte mit digitalen Funktionen in Europa entwickelt, gebaut, ausgeliefert, gepflegt und aus dem Verkehr gezogen werden. Der CRA ist kein weiteres „nice to have“ in Sachen IT-Security, sondern die neue Grundlinie, an der sich künftig jedes „Produkt mit digitalen Elementen“ messen lassen muss – vom smarten Heizkörperthermostat über Routers, Türschlösser, Kameras, Medizingeräte-Software bis hin zu industriellen Steuerungen, Entwicklungswerkzeugen, Passwortmanagern oder Betriebssystemen.
Der CRA ist seit Ende 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und in Kraft; die Pflichten greifen gestaffelt: Die Melde- und Vulnerability-Management-Pflichten gelten 21 Monate nach Inkrafttreten, die übrigen Pflichten nach 36 Monaten – also spätestens Ende 2027 muss das Regelwerk in der Breite erfüllt sein. Wer ab dann Produkte in der EU „in Verkehr bringt“ (Hersteller), importiert (Importeure) oder weiterverkauft (Händler), bewegt sich nur noch innerhalb dieses neuen Spielraums. Das gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, die ihre Soft- oder Hardware hier vermarkten: Sie benötigen einen in der EU ansässigen Bevollmächtigten und unterliegen denselben Regeln.