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Resümee: Das BYOD Konzept

Resümee: Das BYOD Konzept

Immer mehr Firmen in Deutschland nutzen BYOD für sich, auch wenn dies bedeutet, dass man sich für einen guten Vertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber an einen Anwalt wenden muss und dass man alles tun muss, um die Firmensicherheit zu gewährleisten und auch den Mitarbeiterdaten den bestmöglichen Schutz zu bieten.
Erst einmal klingt das Thema BYOD sehr schwierig, ist es aber nicht, wenn man nur ein gutes Konzept entwickelt. Dabei sollte man an die Administration der mobilen Geräte denken, an die Sicherheitsstrategien für alle mobilen Geräte, an die Performance der Anwendungen, an den Schutz der Mitarbeiterdaten und der eigenen Firmensicherheit und natürlich auch an die Kosten. Jeder einzelne Punkt verdient Aufmerksamkeit und zwar so lange, bis man passende Lösungen gefunden hat. Und auch an die mobilen Arbeitsplätze muss man denken, an die IT Geräte und mehr. Es gibt Lösungen für die mobilen Geräte wie MDM oder auch EMM, die das Endgerät dann überwachen können, die eine Zugriffsverwaltung aufweisen und vieles mehr. Man muss nur wissen, wie man damit umgeht. Natürlich müssen die Mitarbeiter damit umgehen können. Ganz wichtig ist, daran zu denken, dass man alle firmenrelevanten Daten von einem Gerät löschen kann, weil dieses für den Firmendienst nicht mehr tragbar ist oder weil ein Mitarbeiter entlassen wurde oder selbst gekündigt hat. Man sieht, es gibt schon einiges zu bedenken, aber ganz so schwierig ist es nicht.

Hat man erst einmal die optimalen Lösungen zu allen Punkten für sich gefunden, wird man von BYOD profitieren können. Die Sicherheit ist ein enorm wichtiger Punkt, denn man muss an seine Firma denken. Von daher sollte man sich für den Zugang über SSL VPN entscheiden, man sollte Schutz gegen Malware nutzen, ebenso auch vor Angriffen von Hackern geschützt sein. Alle Sicherheitsstrategien müssen gut durchdacht werden. Vor allem sollte man mit DLP arbeiten, kurz für Data Loss Prevention. Denn so kann man festlegen, welcher Mitarbeiter welche Berechtigung für welche Daten bekommt. Und wenn man dann noch alle Daten stark verschlüsselt, tut man schon ganz viel für die Sicherheit des Unternehmens.


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Verschlüsseltes WhatsApp im Unternehmenseinsatz?

Verschlüsseltes WhatsApp im Unternehmenseinsatz?

Nach einem ersten stark begrenzten Versuch für eine begrenzte Anzahl von Nutzern, hat der populäre Messenger WhatsApp für alle seine Anwender nun eine vollumfängliche Ende-zu-Ende-Verschlüsselung eingeführt. Die aktuelle Version des Messengers verschlüsselt somit nun “jeden Anruf, jede Nachricht, Datei, Sprachnachricht und jedes Foto und Video als Standard” durchgehend vom Absender bis zum Empfänger und kann selbst vom Anbieter nicht eingesehen werden.

Die Firmengründer von WhatsApp Jan Koum und Brian Acton erklären dazu im Firmenblog: “Die Idee ist einfach: wenn Du eine Nachricht sendest, kann diese nur von der Person, an den Du sie sendest, gelesen werden. Niemand kann in diese Nachrichten schauen. Kein Hacker. Keine unterdrückenden Regimes. Nicht einmal wir. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung hilft dabei, die Kommunikation über WhatsApp privat zu machen – wie eine Unterhaltung von Angesicht zu Angesicht.”


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Kommunikation wird in 2020 wichtiger als technische Fähigkeiten

Kommunikation wird in 2020 wichtiger als technische Fähigkeiten

Nach den zentralen Ergebnissen des Reports 20/20 Vision, einer aktuellen Studie von Aruba Networks wird die Zukunft der IT von BYOD, der Cloud und der Virtualisierung geprägt. Diese Studie wurde von Aruba Networks in Zusammenarbeit mit Phillip Brown erstellt, der Professor für Arbeit, Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmärkte an der Cardiff University ist. Die Untersuchung entstand durch qualitative Fokusgruppen und quantitative Omnibusbefragungen von über 150 IT-Experten aller Hierarchieebenen. Damit wird der Wandel des IT-Managers von einem rein technischen Spezialisten zum zentralen Business-Kommunikator eingeleitet. Rund 90 Prozent der befragten IT-Fachleute erklärten, dass eine effektive Kommunikation der Richtlinien und des Wandels im Unternehmen eine der größten kontinuierlichen Herausforderungen für sie sein wird.

Den kurzfristigen Anstieg der Doktrin von Consumerisation of IT gaben die befragten Spezialisten als unabdingbar für die Karriereaussichten von IT-Profis an. Fast die Hälfte (47%) sieht BYOD als den Trend an, der die Entwicklung von Enterprise-IT am meisten prägen wird, gefolgt von Datensicherheit in der Cloud und Virtualisierung (jeweils 36%). Mehr als zwei Drittel (68%) geben an, dass die IT-Funktion im Jahr 2020 eher von der Durchsetzung von Richtlinien als dem Technologieeinsatz dominiert sein wird.


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Sicherheitslücken bei Smartphones

Sicherheitslücken bei Smartphones

Immer wieder kommt es zu spektakulären Sicherheitslücken bei der Verwendung von Smartphones. Spätestens, wenn die Daten von zehntausenden Benutzern gehackt werden, sind die Nachrichten voll von entsprechenden Meldungen. Für die betroffenen Smartphonebesitzer hat dies oftmals weitreichende Folgen. Liegen auf dem mobilen Endgerät doch häufig Zugangsdaten zu verschiedenen Emailkonten, die Adressen von Freunden und schlimmstenfalls auch Daten zum Online-Banking. Mit der Einhaltung einiger einfacher Sicherheitsregeln lässt sich der Schaden jedoch erheblich begrenzen oder vermeiden.

Nicht alle Daten gehören aufs Smartphone Auch wenn es bequem erscheint: Zugangsdaten für Onlinebanking oder Bezahldienste sollten nicht auf dem Smartphone gespeichert werden. Besonders hoch ist hier die Gefährdung, wenn diese Daten im Notizbuch abgelegt werden. Dort sind sie für jeden, der auf das Gerät zugreifen kann, ohne Mühe auslesbar. Auch die Browser auf dem Smartphone sollten diese Passwörter nicht speichern, um einen Missbrauch zu verhindern.


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Zugriffsmöglichkeiten auf private Endgeräte - Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Bring Your Own Device (BYOD)

Zugriffsmöglichkeiten auf private Endgeräte - Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Bring Your Own Device (BYOD)

BYOD ist ein internationaler Trend, der zunehmend auch in deutschen Unternehmen Einzug hält. Der Begriff bezeichnet den Umstand, dass Mitarbeitern erlaubt wird, anstelle firmeneigener Laptops/Notebooks, Tablet-PCs und Smartphones, private Geräte einzusetzen. Der Trend, Privateigentum zu betrieblichen Zwecken einzusetzen, ist nicht neu. Auch andere Gegenstände werden bereits seit längerer Zeit auf Geheiß des Arbeitgebers dienstlich mitgeführt und eingesetzt. Als Beispiel dient der private PKW, der auch als Dienstfahrzeug eingesetzt wird. In Bezug auf Mobilgeräte ergeben sich jedoch neue rechtliche Fragen, insbesondere aus dem IT- und TK-Recht sowie aus dem Datenschutzrecht.

 


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