Wer sich mit Informationssicherheit beschäftigt, stößt früher oder später auf die Rolle des Informationssicherheitsbeauftragten (ISB). In vielen Unternehmen ist diese Position gesetzlich oder regulatorisch vorgeschrieben, in anderen wird sie freiwillig geschaffen, um dem Thema einen festen Platz zu geben. Der ISB ist dabei ein merkwürdiges Zwitterwesen: Er ist weder reiner Technikexperte noch bloßer Verwalter von Richtlinien. Er ist Übersetzer zwischen Welten, Vermittler zwischen Geschäftsleitung und IT, Wächter über Regeln – und manchmal auch Feuerwehrmann, wenn etwas brennt. Gleichzeitig ist er Architekt, der langfristige Strukturen entwirft, um das Haus der Informationssicherheit stabil und zukunftsfähig zu machen. Genau diese Doppelrolle macht die Funktion anspruchsvoll – und für den Unternehmenserfolg essenziell.
Auftrag, Mandat und rechtlicher Rahmen: Wofür der ISB wirklich verantwortlich ist
Der ISB ist kein „nice to have“, sondern Träger eines klaren Auftrags. Je nach Branche und Größe des Unternehmens ergibt sich dieser aus Normen, Gesetzen und Aufsichtsanforderungen. In Deutschland sind vor allem ISO/IEC 27001, der BSI IT-Grundschutz sowie aufsichtsrechtliche Leitlinien relevant (z. B. BAIT für Banken, VAIT für Versicherungen, KAIT für Kapitalverwaltungsgesellschaften). Hinzu kommen horizontale Anforderungen wie NIS2 (Sicherheits- und Meldepflichten für wichtige/besonders wichtige Einrichtungen), DORA (Resilienz im Finanzsektor), DSGVO (TOMs, 72-Stunden-Meldepflicht bei Datenschutzvorfällen) und – je nach Geschäftsmodell – branchenspezifische Rahmenwerke wie TISAX (Automotive) oder IEC 62443 (OT/Industrie).