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Blackberry will Good Technology kaufen

Der ehemalige kanadische Branchenprimus Blackberry will den bisherigen US-Mitbewerber im Bereich der Softwareservices Good Technology für rund 425 Millionen US-Dollar übernehmen. Dessen Expertise soll in eine umfassende EMM-Lösung einfließen, die auch den Zukunftsmarkt des Internet of Things (IoT) und Wearables abdeckt.

Als bisherige und zum Teil juristisch erbitterte Widersacher auf dem zukunftsträchtigen Markt für sichere Mobility-Lösungen werden die Technologieriesen nun zukünftig gemeinsame Sache machen und eine neues Schwergewicht in dem Bereich bilden. Vorbehaltlich der notwendigen kartellrechtlicher Prüfungen soll der Zusammenschluss offenbar bis zum dritten Finanzquartal 2016 abgeschlossen sein.


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Bring your own Device - verhindern, dulden oder aktiv steuern? - Teil 3

Im dritten Teil meines Blogs der sich mit der Auswertung der Umfrage meiner Masterthesis beschäftigt, sollen die Vor- und Nachteile, die die befragten Mitarbeiter sehen dargestellt werden.

Wichtig um die Sicherheit der Daten auf einem Endgerät sicherstellen zu können ist eine Verschlüsselung dieser. Knapp die Hälfte der Nutzer verschlüsseln ihre Daten, hier spiegelt sich das Ergebnis wider, dass in vielen Unternehmen keine Einstellungen und somit auch keine Sicherheitseinstellungen an den Endgeräten vorgenommen worden sind. Dies bringt den Unternehmen einen Nachteil, da Daten so leichter abhanden, bzw. von nicht autorisierten Personen gelesen werden können.


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Datenschutz und ByoD

Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht kann es zu Schwierigkeiten bei Bring your own Device kommen. Anforderungen an den Datenschutz gibt es in Bezug auf die Zugriffskontrolle auf Unternehmensdaten, sowie im Umgang mit privaten Daten.

Daher muss aus datenschutzrechtlicher Sicht bei der Verarbeitung von Daten der Nutzer erfasst werden aufgrund von Vorschriften zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, auf der anderen Seite jedoch ist der Arbeitgeber nicht berechtigt die bei der privaten Nutzung angefallenen personenbezogenen Daten zu kontrollieren. Denn grundsätzlich setzt die Verarbeitung personenbezogener Daten die Einwilligung des Betroffenen oder eine gesetzliche Erlaubnis voraus. Beide gelten nur für das jeweilige Unternehmen


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