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Samsung-Studie: Mehr als die Hälfte aller deutschen Unternehmen nutzen BYOD

Samsung-Studie: Mehr als die Hälfte aller deutschen Unternehmen nutzen BYOD

Nach einer Studie von Samsung mussten bereits etwa 30 Prozent der deutschen Unternehmen den Verlust von geschäftskritischen Daten verzeichnen. Knapp 40 Prozent haben eine entsprechende Brig your own DeviceLösung, was darauf hindeutet, dass es einen genügend großen Markt für Mobile Device Management Lösungen gibt.

Einer dieser Anbieter für Mobile Device Lösungen ist Samsung selbst. So ist es wenig überraschend, dass die Studienergebnisse "klar ergeben (haben), dass Unternehmen durch sinnvoll integrierte BYOD-Konzepte zahlreiche Vorteile erhalten."


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Zugriffsmöglichkeiten auf private Endgeräte - Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Bring Your Own Device (BYOD)

Zugriffsmöglichkeiten auf private Endgeräte - Rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit Bring Your Own Device (BYOD)

BYOD ist ein internationaler Trend, der zunehmend auch in deutschen Unternehmen Einzug hält. Der Begriff bezeichnet den Umstand, dass Mitarbeitern erlaubt wird, anstelle firmeneigener Laptops/Notebooks, Tablet-PCs und Smartphones, private Geräte einzusetzen. Der Trend, Privateigentum zu betrieblichen Zwecken einzusetzen, ist nicht neu. Auch andere Gegenstände werden bereits seit längerer Zeit auf Geheiß des Arbeitgebers dienstlich mitgeführt und eingesetzt. Als Beispiel dient der private PKW, der auch als Dienstfahrzeug eingesetzt wird. In Bezug auf Mobilgeräte ergeben sich jedoch neue rechtliche Fragen, insbesondere aus dem IT- und TK-Recht sowie aus dem Datenschutzrecht.

Vorteile und Risiken von BYOD 

Die Vorteile von BYOD liegen insbesondere in Kostenersparnissen des Unternehmens und dem vielfachen Wunsch der Mitarbeiter, ihre (moderneren) Geräte, mit deren Umgang sie vertraut sind, auch beruflich einsetzten zu können und nicht zugleich sowohl private als auch Firmengeräte mit sich führen zu müssen.


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Sicherheitslücken bei Smartphones

Sicherheitslücken bei Smartphones

Immer wieder kommt es zu spektakulären Sicherheitslücken bei der Verwendung von Smartphones. Spätestens, wenn die Daten von zehntausenden Benutzern gehackt werden, sind die Nachrichten voll von entsprechenden Meldungen. Für die betroffenen Smartphonebesitzer hat dies oftmals weitreichende Folgen. Liegen auf dem mobilen Endgerät doch häufig Zugangsdaten zu verschiedenen Emailkonten, die Adressen von Freunden und schlimmstenfalls auch Daten zum Online-Banking. Mit der Einhaltung einiger einfacher Sicherheitsregeln lässt sich der Schaden jedoch erheblich begrenzen oder vermeiden.

Nicht alle Daten gehören aufs Smartphone Auch wenn es bequem erscheint: Zugangsdaten für Onlinebanking oder Bezahldienste sollten nicht auf dem Smartphone gespeichert werden. Besonders hoch ist hier die Gefährdung, wenn diese Daten im Notizbuch abgelegt werden. Dort sind sie für jeden, der auf das Gerät zugreifen kann, ohne Mühe auslesbar. Auch die Browser auf dem Smartphone sollten diese Passwörter nicht speichern, um einen Missbrauch zu verhindern.


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Bis zum Jahr 2018 soll es mehr als eine Milliarde BYOD-Geräte geben

Bis zum Jahr 2018 soll es mehr als eine Milliarde BYOD-Geräte geben

Nach einer Schätzung des Sicherheitsspezialisten Juniper Research, die auf einer Auswertung interner Firmendaten beruht, soll die Anzahl beruflich genutzter privater Endgeräte bis zum Jahr 2018 auf mehr als einer Milliarde ansteigen. Trotz der oftmals vorhandenen Sicherheitsrisiken, sowohl für die Firmen als auch für die Nutzer, die mit einer solchen Nutzung verbunden sind.

Leider geht die kostenfrei zugängliche Pressemeldung zur BYOD-Analyse nicht auf tiefere Details zum Forschungssetting ein. Kernaussage ist aber, das bis zum Jahr 2018 mehr als eine Milliarde privater Handys und Tablets auch im beruflichen Umfeld wie selbstverständlich genutzt werden sollen. Bei der Betrachtung des Gesamtmarktes für die Kategorie der Smartphones entspräche dies in vier Jahren einem beachtlichen Anteil von deutlich über 35 Prozent aller vorhandenen und aktiven smarten Endgeräte.


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Datenschutz und BYOD

Datenschutz und BYOD

Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht kann es zu Schwierigkeiten bei Bring your own Device kommen. Anforderungen an den Datenschutz gibt es in Bezug auf die Zugriffskontrolle auf Unternehmensdaten, sowie im Umgang mit privaten Daten.

Daher muss aus datenschutzrechtlicher Sicht bei der Verarbeitung von Daten der Nutzer erfasst werden aufgrund von Vorschriften zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, auf der anderen Seite jedoch ist der Arbeitgeber nicht berechtigt die bei der privaten Nutzung angefallenen personenbezogenen Daten zu kontrollieren. Denn grundsätzlich setzt die Verarbeitung personenbezogener Daten die Einwilligung des Betroffenen oder eine gesetzliche Erlaubnis voraus. Beide gelten nur für das jeweilige Unternehmen


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