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Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitnehmersicht

Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitnehmersicht

Doch gibt es nicht nur Vorteile für Arbeitgeber durch Bring your own Device, auch Mitarbeiter profitieren davon.
So kann auch der Arbeitnehmer Kosten einsparen. Durch die Tatsache, dass das private Device beruflich genutzt wird, kann es von der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden. Auch durch eine Anreizsystem in Form von Kompensation kann der Mitarbeiter Kosten bei der Anschaffung neuer Geräte, Mobilfunkkosten oder Wartung sparen.


Dennoch gibt es auch nicht monetäre Anreize, wie die Wahlfreiheit bei den Devices oder die flexiblere Arbeitsplatzgestaltung. Bei Bring your own Device entsprechen die Endgeräte den Anforderungen der Mitarbeiter, was sie mehr motiviert. Auch erreichen Trends so den Arbeitsmarkt schneller, als wenn ganze Unternehmen ihre eigenen Einkaufsabteilungen umstellen müssen.


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Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitgebersicht

Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitgebersicht

In meinen folgenden Einträgen möchte ich auf die Vor- und Nachteile des Trends ByoD eingehen. Mein erster Eintrag wird die Vorteile aus Arbeitgebersicht eingehen.

Die Vorteile für den Arbeitgeber bestehen zum einen aus der Einsparung von Kosten für die Hardwareanschaffung und zum anderen durch weniger messbare Werte wie Produktivitäts- und Motivationssteigerung.
Mit der Einführung von Bring your own Device spart der Arbeitgeber Kosten für Hardware, da die Mitarbeiter ihrer eigenen Endgeräte mitbringen. Allerdings kann es auch sein, dass er den Arbeitnehmer dahingehend bei der Anschaffung eines Endgerätes unterstützt, dass er diesem einen einmaligen oder regelmäßige Zuschüsse gewährt. Durch diese Kompensation fällt die Einsparung weniger hoch aus.


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Überwachungsstaat - Was ist das?

Überwachungsstaat - Was ist das?

Etwas Offtoppic, aber dennoch im Kontext zu sehen ist das Thema Überwachung durch den Staat mittels Smartphone Ortung und das Mitlesen von E-Mails, dem Browserverlauf und einem Vieotelefonat mittels Skype, Facetime oder Hangout. Was in der TV-Serie Navi CSI, CSY New York & Co Alltag war, haben viele bisher nur für eine Hollywood Show gehalten. "Dank" der Enthüllungen von Edward Snowden sind diese offensichtlich jedoch Realität geworden

Der Cartoon von Videokünstler manniacs über den sogenannten Überwachungsstaat veranschaulicht auf recht einfach und übersichtlich, weshalb sich die Totalüberwachung der Bürger via PRISM (USA) und TEMPORA (UK) nicht einfach mit dem Rückgriff auf den Schutz der Bürger vor Kriminalität und Terrorismus relativieren lassen. Eine lückenlose und kontinuierliche andachtslose staatliche Überwachung stellt das Verhältnis von Bürger und Staat auf den Kopf, indem es den Bürger unter Generalverdacht stellt, die Handlungen staatlicher Akteure und deren Motive indes nicht hinterfragt. Totalüberwachung ist teuer und birgt ein riesiges Missbrauchspotential. Nicht der Terrorismus, sondern der mündige Bürger wird bekämpft. Wer also verstehen will, warum immer mehr Menschen sich über PRISM, Tempora, die Geheimdienste etc. ärgern, schaue sich dieses Video von manniac:


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Bring your own Device und IT Compliance

Bring your own Device und IT Compliance

Doch gilt es bei der Einführung von Bring your own Device nicht nur gesetzliche Vorschriften zu beachten, sondern auch unternehmensinterne Regelungen zu definieren.

Schon vor der Einführung sollte, sofern vorhanden, der Betriebsrat in das Bring your own Device Projekt eingebunden werden. Nach der Zustimmung von diesem gilt es eine Betriebsvereinbarung zu verabschieden. In diesem sollten Aspekte bezüglich der Trennung von unternehmensinternen und privaten Daten, den Eigentumsverhältnissen und  Richtlinien für den Verlust von Endgeräten beinhalten.


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Datenschutz und BYOD

Datenschutz und BYOD

Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht kann es zu Schwierigkeiten bei Bring your own Device kommen. Anforderungen an den Datenschutz gibt es in Bezug auf die Zugriffskontrolle auf Unternehmensdaten, sowie im Umgang mit privaten Daten.

Daher muss aus datenschutzrechtlicher Sicht bei der Verarbeitung von Daten der Nutzer erfasst werden aufgrund von Vorschriften zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, auf der anderen Seite jedoch ist der Arbeitgeber nicht berechtigt die bei der privaten Nutzung angefallenen personenbezogenen Daten zu kontrollieren. Denn grundsätzlich setzt die Verarbeitung personenbezogener Daten die Einwilligung des Betroffenen oder eine gesetzliche Erlaubnis voraus. Beide gelten nur für das jeweilige Unternehmen


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