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Bis zum Jahr 2018 soll es mehr als eine Milliarde BYOD-Geräte geben
Bis zum Jahr 2018 soll es mehr als eine Milliarde BYOD-Geräte geben

Nach einer Schätzung des Sicherheitsspezialisten Juniper Research, die auf einer Auswertung interner Firmendaten beruht, soll die Anzahl beruflich genutzter privater Endgeräte bis zum Jahr 2018 auf mehr als einer Milliarde ansteigen. Trotz der oftmals vorhandenen Sicherheitsrisiken, sowohl für die Firmen als auch für die Nutzer, die mit einer solchen Nutzung verbunden sind. Leider geht die kostenfrei zugängliche Pressemeldung zur BYOD-Analyse nic

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Kommt 2014 der BYOD-Boom?
Kommt 2014 der BYOD-Boom?

Sowohl den Bring Your Own Device (BYOD)- als auch den Mobile Device Management (MDM)-Markt kann man bei der Betrachtung aktueller Studien bereits jetzt schon nicht gerade als unterentwickelt bezeichnen. Dennoch soll es laut einer Studie die Egnyte im November 2013 durchgeführt hat erst im Jahr 2014 erst richtig mit der breiten Umsetzung losgehen. Das Ergebnis haben die Studienmacher in einer übersichtlichen Infografik „BYOD Boom – 2014 will be th

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Bring your own Device - Nachteile aus Arbeitnehmersicht
Bring your own Device - Nachteile aus Arbeitnehmersicht

Auch für Arbeitnehmer bringt der Trend Nachteile, diese spiegeln sich teilweise in den Vorteilen der Arbeitgeber wider.So ist die ständige Erreichbarkeit für den Arbeitnehmer vorteilhaft, für den Arbeitnehmer allerdings nicht. Auch könnte es dazu führen, dass der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlang ständig erreichbar zu sein, was dieser vermutlich nicht möchte. Gerade im Ausland kann das zu Problemen führen: Wenn der Arbeitnehmer ein Firmenhandy

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Bring your own Device - Nachteile aus Arbeitgebersicht
Bring your own Device - Nachteile aus Arbeitgebersicht

Auf der anderen Seite gibt es allerdings auch Nachteile für Unternehmen, diese bestehen zum einen aus rechtlichen Vorgaben, aber auch aus erhöhten Kosten. Die rechtliche Lage für die Einführung von Bring your own Device ist in Deutschland ein großes Thema, schon im Arbeitsschutzgesetz ist verankert, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Arbeitsmittel zu Verfügung stellen muss, Ausnahmen hiervon sind allerdings möglich. Aber auch aus Datenschutz-

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Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitnehmersicht
Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitnehmersicht

Doch gibt es nicht nur Vorteile für Arbeitgeber durch Bring your own Device, auch Mitarbeiter profitieren davon. So kann auch der Arbeitnehmer Kosten einsparen. Durch die Tatsache, dass das private Device beruflich genutzt wird, kann es von der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden. Auch durch eine Anreizsystem in Form von Kompensation kann der Mitarbeiter Kosten bei der Anschaffung neuer Geräte, Mobilfunkkosten oder Wartung sparen. Dennoch

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Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitgebersicht
Bring your own Device - Vorteile aus Arbeitgebersicht

In meinen folgenden Einträgen möchte ich auf die Vor- und Nachteile des Trends ByoD eingehen. Mein erster Eintrag wird die Vorteile aus Arbeitgebersicht eingehen. Die Vorteile für den Arbeitgeber bestehen zum einen aus der Einsparung von Kosten für die Hardwareanschaffung und zum anderen durch weniger messbare Werte wie Produktivitäts- und Motivationssteigerung. Mit der Einführung von Bring your own Device spart der Arbeitgeber Kosten für Hardwar

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Überwachungsstaat - Was ist das?
Überwachungsstaat - Was ist das?

Etwas Offtoppic, aber dennoch im Kontext zu sehen ist das Thema Überwachung durch den Staat mittels Smartphone Ortung und das Mitlesen von E-Mails, dem Browserverlauf und einem Vieotelefonat mittels Skype, Facetime oder Hangout. Was in der TV-Serie Navi CSI, CSY New York & Co Alltag war, haben viele bisher nur für eine Hollywood Show gehalten. "Dank" der Enthüllungen von Edward Snowden sind diese offensichtlich jedoch Realität geworden Der Ca

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Bring your own Device und IT Compliance
Bring your own Device und IT Compliance

Doch gilt es bei der Einführung von Bring your own Device nicht nur gesetzliche Vorschriften zu beachten, sondern auch unternehmensinterne Regelungen zu definieren. Schon vor der Einführung sollte, sofern vorhanden, der Betriebsrat in das Bring your own Device Projekt eingebunden werden. Nach der Zustimmung von diesem gilt es eine Betriebsvereinbarung zu verabschieden. In diesem sollten Aspekte bezüglich der Trennung von unternehmensinternen und

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Datenschutz und BYOD
Datenschutz und BYOD

Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht kann es zu Schwierigkeiten bei Bring your own Device kommen. Anforderungen an den Datenschutz gibt es in Bezug auf die Zugriffskontrolle auf Unternehmensdaten, sowie im Umgang mit privaten Daten. Daher muss aus datenschutzrechtlicher Sicht bei der Verarbeitung von Daten der Nutzer erfasst werden aufgrund von Vorschriften zu technischen und organisatorischen Maßnahmen, auf der anderen Seite jedoch ist der

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Bring your own Everything
Bring your own Everything

Der Trend der Consumerisation of IT, als das ubiquitäre verwenden der eigenen digitalen Geräte,  wurde erstmalig 2004 von  Rafael Ballagas in dem Konferenzpaper "BYOD: Bring Your Own Device" schriftlich erwähnt (Link). Der Wissenschaftler der RWTH Aachen untersucht in der Media Computing Group die unterschiedliche Verwendung der "physical interface for interacting with large public displays based on camera-enabled mobile phones", wobei

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